Informationen bezüglich der Möglichkeiten der Kostenerstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkasse / Krankenversicherung:
Kann meine Behandlung von meiner Krankenkasse / Krankenversicherung erstattet/teilerstattet werden?
- Grundsätzlich ist dies in folgenden Fällen möglich:
- bei privaten Krankenversicherungen
- bei der Beihilfe
- bei der Post-Beihilfe
- bei einer privaten Heilpraktikerzusatzversicherung
- bei einer gesetzlichen Krankenkasse, welche die Behandlungskosten auf der Basis eines vorhandenen Privatrezeptes/einer ärztlichen Behandlungsempfehlung erstattet oder teilerstattet
Ist mein Therapeut bei den Krankenkassen/Krankenversicherungen zugelassen?
Meine Praxis gehört dem von allen Krankenkassen/Krankenversicherungen anerkannten Berufsverband „HPO – Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e.V.“ an.
Ich als Therapeut darf die Heilkunde ohne ärztliche Bestallung berufsmäßig ausüben. Zudem besitze ich eine vollumfängliche Osteopathieausbildung inklusive erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung.
- Sollte Ihre Krankenkasse/Krankenversicherung diese Dokumente benötigen, sagen Sie mir bitte Bescheid. Gerne beteilige ich mich an der Qualitätssicherung auch meines Berufes!
Ist es möglich, meine Behandlung auch als Selbstzahlerleistung wahrzunehmen?
- Ja, dies ist selbstverständlich möglich.