Informationen bezüglich der Möglichkeiten der Kostenerstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkasse / Krankenversicherung:

Kann meine Behandlung von meiner Krankenkasse / Krankenversicherung erstattet/teilerstattet werden?

  • Grundsätzlich ist dies in folgenden Fällen möglich:
    • bei privaten Krankenversicherungen
    • bei der Beihilfe
    • bei der Post-Beihilfe
    • bei einer privaten Heilpraktikerzusatzversicherung
    • bei einer gesetzlichen Krankenkasse, welche die Behandlungskosten auf der Basis eines vorhandenen Privatrezeptes/einer ärztlichen Behandlungsempfehlung erstattet oder teilerstattet

Ist mein Therapeut bei den Krankenkassen/Krankenversicherungen zugelassen?

Meine Praxis gehört dem von allen Krankenkassen/Krankenversicherungen anerkannten Berufsverband „HPO - Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e.V.“ an.

Ich als Therapeut darf die Heilkunde ohne ärztliche Bestallung berufsmäßig ausüben. Zudem besitze ich eine vollumfängliche Osteopathieausbildung inklusive erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung.

  • Sollte Ihre Krankenkasse/Krankenversicherung diese Dokumente benötigen, sagen Sie mir bitte Bescheid. Gerne beteilige ich mich an der Qualitätssicherung auch meines Berufes!

Ist es möglich, meine Behandlung auch als Selbstzahlerleistung wahrzunehmen?